Am 6. Dezember 2021 rief das MIKA unter Mitwirkung eines Dolmetschers erneut in Abwesenheit des Gesuchsgegners die vom Gesuchsgegner häufig gewählte Telefonnummer an, deren Inhaberin der algerische Vertrauensanwalt hatte ausfindig machen können. Wiederum sei der Anruf entgegengenommen worden, jedoch habe auf der anderen Seite auch nach zwei bis drei Minuten Schweigen geherrscht, nachdem der Dolmetscher sich vorgestellt und seine Rolle erklärt habe. Hierauf habe das MIKA das Gespräch beendet (MI-act. 772).