Mit Schreiben vom 8. November 2021 ersuchte das SEM das algerische Generalkonsulat erneut darum, den Gesuchsgegner als algerischen Staatsangehörigen zu identifizieren und für ihn ein Ersatzreisedokument auszustellen, wobei es den vom algerischen Vertrauensanwalt ermittelten Namen der Inhaberin einer vom Gesuchsgegner häufig angerufenen Telefonnummer angab (MI-act. 737 ff.). -8-