rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Durchsetzungshaft gewährte (MI-act. 515 ff.). Im Anschluss daran ordnete das MIKA die Durchsetzungshaft an (MI-act. 520 ff.). Diese wurde mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 20. Mai 2021 (WPR.2021.15; MI-act. 538 ff.) bis zum 18. Juni 2021, 12.00 Uhr, bestätigt. Das Verwaltungsgericht wies das MIKA zudem darauf hin, dass der Vollzug der Wegweisung des Gesuchsgegners auch bei bewilligter Durchsetzungshaft vorangetrieben werden müsse.