In der Folge stellte eine Mitarbeiterin des Bezirksgefängnisses Zofingen dem MIKA am 17. Mai 2021 die Kopie eines Ausgangsscheins des Gesuchsgegners sowie eine Liste mit von diesem zwischen dem 29. September 2020 und dem 15. Mai 2021 geführten Telefongesprächen zu (MI-act. 505 ff.). Gleichentags liess das MIKA dem SEM die Telefonliste zukommen und informierte dieses über die erfolgte Effektenkontrolle sowie die Weigerung des Gesuchsgegners, eine Freiwilligkeitserklärung zu unterzeichnen (MI-act. 510 ff.). Am 19. Mai 2021 wurde der Gesuchsgegner aus dem Strafvollzug entlassen und gleichentags dem MIKA zugeführt, welches ihm sogleich das -5-