3.2. Der Gesuchsgegner gab anlässlich des Ausreisegesprächs beim MIKA am 7. April 2022 zu Protokoll, er sei nicht zur Rückkehr nach Sri Lanka bereit, verfüge über keine gültigen Reisepapiere und könne auch keine solchen organisieren (MI-act. 76 ff.), woraufhin das MIKA das SEM am 8. April 2022 um Vollzugsunterstützung ersuchte (MI-act. 89 ff.). Infolgedessen reichte das SEM bei der sri-lankischen Vertretung ein Gesuch um Ausstellung eines Ersatzreisepapiers für den Gesuchsgegner ein (MI-act. 94 ff.) und teilte dem MIKA am 28. April 2022 mit, der Gesuchsgegner sei durch die sri-lankischen Behörden als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert