Am 8. April 2022 ersuchte das MIKA das SEM um Vollzugsunterstützung bei der Papierbeschaffung (MI-act. 85 f.). In der Folge reichte das SEM am 26. April 2022 bei der sri-lankischen Vertretung ein Gesuch um Rückübernahme des Gesuchsgegners ein (MI-act. 94 ff.). Mit Schreiben vom 28. April 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei durch die sri-lankischen Behörden als sri-lankischer Staatsangehöriger identifiziert worden und die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments sei – unter der Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung – zugesichert worden (MI-act. 97 f.).