Mit Schreiben vom 29. März 2022 forderte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) den Gesuchsgegner auf, unverzüglich gültige Reisedokumente zu beschaffen und diese zu vorzulegen. Gleichzeitig lud es ihn auf den 7. April 2022 zum Ausreisegespräch vor (MI-act. 67 f.). Anlässlich dieses Gesprächs gab der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA an, er besitze keine Reisedokumente und sei nicht bereit nach Sri Lanka zurückzukehren (MI-act. 74 ff.).