Am 27. Juni 2022 um 19.00 Uhr wurde der Gesuchsgegner anlässlich einer Personenüberprüfung durch die Kantonspolizei Schaffhausen aufgrund der RIPOL-Ausschreibung in Schaffhausen festgenommen (MI-act. 285 f.). Am 28. Juni 2022 ordnete das MIKA die Festnahme des Gesuchgegners gestützt auf § 12 EGAR auf den Zeitpunkt der Anhaltung durch die Kantonspolizei Schaffhausen an (MI-act. 294). Gleichentags wurde der Gesuchsgegner in den Kanton Aargau und am 29. Juni 2022 dem MIKA zugeführt (MI-act. 292, 294).