Daraufhin wurde am 7. April 2022 auf den 27. April 2022 für den Gesuchsgegner ein Freiwilligen-Flug nach Erbil gebucht (MI-act. 239 ff., 248 f.). Das MIKA lud den Gesuchsgegner am 11. April 2022 für ein Ausreisegespräch auf den 19. April 2022 vor (MI-act. 245), wobei der Gesuchsgegner erst am 21. April 2022 am Schalter des MIKA erschien. Der Gesuchsgegner erhielt das Informationsblatt, weigerte sich aber anschliessend die entsprechende Empfangsbestätigung und die Erklärung, alles verstanden zu haben, zu unterzeichnen (MI-act. 273 f.).