Am 9. September 2021 erschien der Gesuchsgegner zu einem Ausreisegespräch beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA), anlässlich dessen er erklärte, nicht zur Rückreise in den Irak bereit zu sein, worauf ihm das MIKA den zwangsweisen Vollzug der Wegweisung androhte (MI-act. 90 f.). Am 20. Oktober 2021 ersuchte das MIKA das SEM um Unterstützung beim Vollzug der Wegweisung (MI-act. 103 f.).