2. Im vorliegenden Fall wurde der Gesuchsgegner am 29. Juni 2022, 07.30 Uhr, aus dem Strafvollzug entlassen und dem MIKA zugeführt. Die mündliche Verhandlung begann am 30. Juni 2022, 16.30 Uhr; das Urteil wurde um 16.45 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden.