2. Die Durchsetzungshaft begann am 29.06.2022, 07.30 Uhr. Sie wird vorerst für die Dauer eines Monats angeordnet. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 33). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3, act. 33): 1. Der Antrag auf Anordnung der Durchsetzungshaft sei abzuweisen. Herr A. sei per sofort aus der Haft zu entlassen.