Mit Schreiben vom 13. August 2014 setzte das BFM dem Gesuchsgegner und seiner Partnerin eine neue Ausreisefrist bis zum 12. September 2014 an und wies sie auf ihre Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Reisepapieren hin (MI-act. 108 ff.). Am 25. August 2014 ersuchte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) das BFM um Vollzugsunterstützung bei der Identifizierung des Gesuchsgegners und seiner Partnerin und der Beschaffung von Ersatzreisepapieren (Mlact. 114 f.).