6. Das MIKA ordnete die Ausschaffungshaft für drei Monate an. Nachdem der Gesuchsgegner seine Reisepapiere beschafft hat, kann das MIKA vorbehältlich der Gültigkeit der Reisepapiere bereits innert weniger Tage einen Flug nach Kosovo oder Serbien buchen (Protokoll S. 3, act. 31). Die Haftdauer ist somit nicht zu beanstanden. Im Übrigen ist festzuhalten, dass das MIKA bisher stets bemüht war, Ausschaffungen so rasch wie möglich -7- zu vollziehen. Sollte das MIKA entgegen seiner bisherigen Gewohnheit das Beschleunigungsgebot verletzen, besteht die Möglichkeit, ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.