B. Nach Eröffnung der Wegweisungsverfügung (MI-act. 32 ff.) gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 38 ff.). Im Anschluss an -3- die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 16. Juni 2022, 14.25 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für 3 Monate bis zum 15. September 2022, 12.00 Uhr, angeordnet.