Am 16. Juni 2022, 14.25 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der strafprozessualen Haft entlassen und ab diesem Zeitpunkt migrationsrechtlich festgehalten (MI-act. 29). Gleichentags wurde der Gesuchsgegner um 16.00 Uhr dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 38). Anschliessend ordnete das MIKA mit sofort vollstreckbarer Verfügung die Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union an (MI-act. 32 ff.).