Am 15. Juni 2022, 17.15 Uhr, wurde der Gesuchsgegner anlässlich einer Kontrolle durch das Grenzwachkorps in Tegerfelden angehalten (MI-act. 4, 7, 30). Dabei wies er sich mit einem gefälschten italienischen Personalausweis lautend auf den Namen C. aus (MI-act. 7, 12 f.). Ausserdem führte der Gesuchsgegner einen gefälschten italienischen Führerausweis ebenfalls lautend auf den Namen C. mit sich (MI-act. 4, 10 f.). In der Folge wurde er durch die Kantonspolizei Aargau gestützt auf Art. 217 Abs. 1 lit. a der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) vorläufig festgenommen (MI-act. 16 ff.).