] 26). Mit Verfügung vom 14. November 2019 ordnete das Staatssekretariat für Migration (SEM) gegen den Gesuchsgegner ein ab dem 15. November 2019 bis zum 14. November 2021 gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz und den Schengen-Raum an, welches ihm am 14. November 2019 eröffnet wurde (MI-act. 1 ff.). Das Einreiseverbot wurde wegen illegaler Einreise in die Schweiz mit einer gefälschten Identitätskarte eines EU-Staates und wegen illegaler Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz erlassen (MI-act. 2).