C. Im Anschluss an die Eröffnung der angeordneten Haft unterzeichnete der Gesuchsgegner eine Erklärung, wonach er eine richterliche Haftüberprüfung wünsche (MI-act. 6). Gleichentags informierte das MIKA das SEM über die Haftanordnung und ersuchte dieses, unverzüglich einen Überstellungsantrag an die französischen Behörden zu richten (act. 13). D. Am 9. Juni 2022 bestellte das Verwaltungsgericht dem Gesuchsgegner einen amtlichen Rechtsvertreter, stellte diesem die Akten elektronisch zu und räumte ihm eine Frist bis 13. Juni 2022, 9.00 Uhr, zur Stellungnahme ein (act. 9 f.).