B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 9. Juni 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Administrativhaft gewährt (MI-act. 327 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Haft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Administrativhaft gemäss Art. 76a AIG angeordnet. -4- 2. Die Haft begann am 7. Juni 2022, 13.30 Uhr. 3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen.