Mit Entscheid vom 9. März 2018 wies das SEM das Mehrfachgesuch des Gesuchsgegners ab, wies ihn erneut nach Sri Lanka weg, ordnete an, er habe die Schweiz bis zum 4. Mai 2018 zu verlassen und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 155 ff.). Gegen diesen Entscheid liess der Gesuchsgegner am 16. April 2018 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben und ersuchte unter anderem um Erlaubnis, sich bis zum Ausgang des Verfahrens in der Schweiz aufzuhalten. Mit Zwischenverfügung vom 24. April 2018 verfügte das Bundesverwaltungsgericht, der Gesuchsgegner dürfe den Ausgang des Verfahrens in der Schweiz abwarten (MI-act. 170 ff.).