Der Gesuchsgegner galt indessen ab dem 6. Dezember 2017 als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 93). Mit Schreiben vom 14. Februar 2018 informierte der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners das MIKA über das Vertretungsverhältnis und ersuchte um Akteneinsicht (MI-act. 94 ff.). Am 2. März 2018 ersuchte der Gesuchsgegner über seinen Rechtsvertreter erneut um Asyl (MI-act. 103 ff.). Mit Entscheid vom 9. März 2018 wies das SEM das Mehrfachgesuch des Gesuchsgegners ab, wies ihn erneut nach Sri Lanka weg, ordnete an, er habe die Schweiz bis zum 4. Mai 2018 zu verlassen und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act.