1. Die am 9. Juni 2022 durch das MIKA angeordnete Dublin-Administrativhaft wird aufgrund des Fehlens eines Haftgrundes nicht bestätigt. 2. Der Gesuchsgegner ist unverzüglich aus der Dublin-Administrativhaft zu entlassen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Als amtlicher Rechtsvertreter wird lic. iur. Burim Imeri, Rechtsanwalt, Stein AG, bestätigt. 5. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Rechtsvertreter des Gesuchsgegners die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten von Fr. 661.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszuzahlen. Zustellung an: den Gesuchsgegner (Vertreter, im Doppel) das MIKA (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern