1.4. Das MIKA informierte das SEM am 9. Juni 2022 über die Haftanordnung betreffend den Gesuchsgegner und ersuchte das SEM um Einleitung des Dublin-Verfahrens (MI-act. 97). Es ist somit davon auszugehen, dass das SEM die Einleitung des Dublin-Verfahrens vorbereitet. Gemäss EURODAC-Registerauszug vom 8. Juni 2022 stellte der Gesuchsgegner zwar am 25. Februar 2015 sein erstes Asylgesuch in der Schweiz, reichte aber in der Zwischenzeit mehrere Asylgesuche in Belgien ein.