A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 24. Februar 2015 illegal in die Schweiz ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact.] 12). Am 25. Februar 2015 stellte er in Chiasso ein Asylgesuch (MIact. 4 ff.). In der Folge wurde er dem Kanton Aargau zugewiesen (MIact. 19). Mit Schreiben vom 23. Juni 2015 teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Gesuchsgegner mit, dass es für die Durchführung des nationalen Asyl- und Wegweisungsverfahren zuständig sei, das Asylgesuch in der Schweiz geprüft werde und das Dublin-Verfahren damit beendet sei (MI-act. 24).