Einschränkungen, die zwangsläufig mit einer Rayonauflage verbunden sind und alle von einer Rayonauflage betroffenen Personen treffen, erhöhen das private Interesse eines Betroffenen in der Regel jedoch nicht, da die Erhöhung des Drucks auf den Betroffenen gewollt und zwangsläufig mit Einschränkungen verbunden ist. Nicht weiter zu beachten sind unter anderem die generelle Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die Einschränkung der Einkaufsmöglichkeiten, sofern es sich nicht um lebensnotwendige Güter handelt.