Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liege nicht vor und ein grosses öffentliches Interesse aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft bei der Papierbeschaffung bestehe nicht. Die weitere Verlängerung der Eingrenzung sei deshalb unverhältnismässig. D. Nachdem der Beschwerdeführer aufgefordert worden war, einen Kostenvorschuss einzuzahlen, liess er am 14. Juni 2022 um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ersuchen (act. 13 f.). Das Gesuch wurde mit Verfügung vom 15. Juni 2022 wegen Aussichtslosigkeit abgelehnt (act. 16 ff.).