1. Die Verfügung des Amts für Migration und Integration des Kantons Aargau vom 27. April 2022 sei wegen unvollständiger Sachverhaltsabklärung und falscher Rechtsanwendung aufzuheben. Die Vorinstanz sei anzuweisen, die Sache erneut zu beurteilen. 2. Eventuell sie die Rayonauflage vom 25. Januar 2019 ersatzlos aufzuheben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - -3-