Offensichtlich nahm das MIKA zu diesem Zeitpunkt vom Urteil des Bundesgerichts Kenntnis. In Übereinstimmung mit dem MIKA ist deshalb davon auszugehen, dass die zu überprüfende Ausschaffungshaft effektiv am 30. Mai 2022, 07.00 Uhr begann. Die mündliche Verhandlung begann am 31. Mai 2022, 16.00 Uhr; das Urteil wurde um 16.45 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden. II. 1. Wurde ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet oder wurde die betroffene Person mit einer Landesverweisung belegt, kann die zuständige kantonale Behörde die betroffene Person zur Sicherstellung des Vollzugs in Haft nehmen (Art. 76 AIG).