Am 14. April 2022 meldete das MIKA die Gesuchsgegnerin für einen unbegleiteten Flug nach Bengaluru/Indien im bevorzugten Zeitfenster vom 11. bis 13. Mai 2022 an (MI-act. 193 f.). Am 26. April 2022 verfügte das SEM gegen die Gesuchsgegnerin ein Einreiseverbot mit Wirkung vom 12. Mai 2022 bis 11. Mai 2025 (MIact. 219 f.). Das Einreiseverbot wurde der Gesuchsgegnerin am 5. Mai 2022 schriftlich eröffnet (MI-act. 221). Am 11. Mai 2022 schrieb das SEM das Wiedererwägungsgesuch der Gesuchsgegnerin vom 10. Mai 2022 formlos ab (MI-act. 227 ff.).