Nachdem die Gesuchsgegnerin anlässlich des Ausreisegesprächs beim MIKA am 30. Juli 2020 zu Protokoll gegeben hatte, keine Reisedokumente zu besitzen und keine Dokumente für eine Rückkehr nach Indien ausfüllen zu wollen (MI-act. 85 f.), ersuchte das MIKA das SEM gleichentags um Vollzugsunterstützung bei der Papierbeschaffung (MI-act. 88 f.). -3-