Mit Verfügung vom 26. Juni 2020 trat das SEM auf das Asylgesuch der Gesuchsgegnerin erneut nicht ein, wies sie aus der Schweiz weg, ordnete an, sie habe die Schweiz bis zum 31. Juli 2020 zu verlassen, schloss den Wegweisungsvollzug in die Volksrepublik China aus, beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung und änderte ihre Personalien im ZEMIS auf A., geb. 6. Mai 1995, Volksrepublik China (MIact. 62 ff.).