5. Um den Zweck der Massnahme nicht zu gefährden, wird einer Beschwerde gegen diese Verfügung die aufschiebende Wirkung entzogen. B. Gegen diese Verfügung reichte A. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 29. April 2022 (Eingang bei der Kantonspolizei am Dienstag, 3. Mai 2022) schriftlich folgende Beschwerde ein: