Es sind auch keine besonderen Umstände ersichtlich oder werden geltend gemacht, aufgrund derer vom Erfordernis des aktuellen Interesses abzusehen wäre. Dies umso weniger, als in vergleichbaren Fällen bei zeitnaher Beschwerdeerhebung ohne Weiteres während der Dauer der Wegweisung ein richterlicher Entscheid erwirkt werden kann. 3. Der Beschwerdeführer verlangt mit Antrag 2 seiner Beschwerde, es seien gegen diverse Polizistinnen und Polizisten "von Amtswegen Strafanzeige zu erstatten, da die ungerechtfertigte Wegweisung und Fernhaltung eine Widerhandlung gegen die Bundesverfassung, EMRK" darstelle.