6. Befindet sich der Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort innerhalb eines der bezeichneten Rayons, darf dieser auf direktem Weg zu bzw. von seinem Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort betreten werden. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb des Rayons (inkl. Umsteigen) ist einzig zwecks Durchquerung des Rayons gestattet. B. Gegen diese Verfügung reichte A. (im Folgenden: Beschwerdeführer) am 30. April 2022 (Eingang bei der Kantonspolizei am Montag, 2. Mai 2022) schriftlich Beschwerde ein und stellte folgende Anträge: