ein Haftentlassungsgesuch zu stellen. 6. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftverlängerung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Inwiefern der Gesuchsgegner durch eine mildere Massnahme – etwa eine Meldepflicht – dazu bewogen werden könnte, bei der Papierbeschaffung zu kooperieren, ist – wie bereits ausgeführt – nicht ersichtlich. Dies, zumal bereits seine vorzeitige Entlas- - 17 -