Er habe erfolglos versucht seine Identitätspapiere zu beschaffen (MI-act. 888). Zum einen helfe ihm seine Familie nicht bei der Beschaffung der Identitätspapiere (MI-act. 888), zum anderen seien seine Identitätspapiere – auch unter seinen neuen angeblich richtigen Personalien – nicht mehr in Algerien vorhanden (MI-act. 888; Protokoll S. 4, act. 32). Er habe alles zur Papierbeschaffung getan und sei an seine Grenzen gelangt (MI-act 888). Seine Identitätspapiere seien – nachdem er Algerien verlassen habe – möglicherweise verloren gegangen und nicht mehr im Besitz seiner Familie (Protokoll S. 4, act. 32).