Er gab neue, bisher nicht aktenkundige Personalien an, bei denen es sich gemäss seinen Aussagen um seine richtigen Namen handle, unter denen die algerischen Behörden ihn würden identifizieren können (MIact. 810). Zudem unterzeichnete er eine Freiwilligkeitserklärung (MIact. 814, vgl. MI-act. 811). Hinsichtlich seiner Identifizierung als algerischer Staatsangehöriger gab er an, mitzuwirken, indem er mit dem algerischen Konsulat wegen "gewisse[r] Abweichungen, was [s]einen Namen anbelang[e]" Kontakt aufnehmen wolle (MI-act. 810). Er habe zudem eine Identitätskarte und eine Geburtsurkunde in Algerien und werde seine Familie veranlassen, ihm diese Dokumente zuzustellen (MI-act. 811).