2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 18. Mai 2022 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2022.18 vom 14. März 2022; MI-act. 865 ff.). Am 4. Mai 2022 ordnete das MIKA die Haftverlängerung an (act. 1 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (act. 888). Die Verhandlung erfolgte am 9. Mai 2022 und damit innerhalb von acht Arbeitstagen nach Gesuchseinreichung.