1. Die Durchsetzungshaft wird gestützt auf Art. 78 AIG um zwei Monate bis zum 18. Juli 2022, 12.00 Uhr, verlängert. 2. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich vollzogen. C. Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts zur Überprüfung der angeordneten Verlängerung der Durchsetzungshaft (MI-act. 888). D. Die Präsenzverhandlung wurde mit heutigem Datum durchgeführt und der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner wurden befragt.