Als der Dolmetscher die Identität der angerufenen Person überprüfen und die Kontaktangaben des MIKA habe durchgeben wollen, habe die Anrufsempfängerin keine Angaben mehr machen wollen und es habe anschliessend Schweigen geherrscht. Hierauf habe das MIKA das Gespräch beendet (MI-act. 886). B. Am 4. Mai 2022 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner im Beisein des Rechtsvertreters das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Durchsetzungshaft (MI-act. 887). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Durchsetzungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):