Hierbei wäre demnach eine Geburtsurkunde des Gesuchsgegners hilfreich (MI-act. 822). Die durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wurde sodann mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 17. Februar 2022 (WPR.2022.11; MI-act. 826 ff.) bestätigt, jedoch nur für einen Monat bis zum 18. März 2022, 12.00 Uhr.