Mitwirkung der betroffenen Person wesentlich komplizierter gestalte, werde er erneut aufgefordert, unverzüglich gültige Reisepapiere beizubringen. Dieses Schreiben wurde dem Gesuchsgegner gleichentags ausgehändigt (MI-act. 458 ff.). Am 27. Januar 2021 monierte das SEM beim algerischen Generalkonsulat erneut die ausstehende Identifikation des Gesuchsgegners und bat um Mitteilung des Stands der Identitätsprüfung (MI-act. 473 f.).