1.2. Mit seiner Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer die Aufhebung der angeordneten Wegweisung und Fernhaltung. Zur Begründung führt er aus, es sei von ihm keine Tätlichkeit oder Gewalt ausgegangen und es werde künftig von ihm auch keine ausgehen. Dem dargelegten Sachverhalt müsse er widersprechen. Er habe seine Ehefrau lediglich mit der Hand von sich weggedrückt, nachdem sie ihn geohrfeigt habe. Die Anzeige habe seine Ehefrau einzig gemacht, um den Besuch seines in Deutschland wohnenden Sohnes zu verhindern, was ihr nun auch gelungen sei. Beruflich sei er auf eine stabile Wohnsituation angewiesen.