1.2. Nachdem die Massnahme für 10 Tage, bis zum 6. Mai 2022, 22.00 Uhr, angeordnet und gemäss telefonischer Auskunft des zuständigen Bezirksgerichts vom 4. Mai 2022 keine Schutzmassnahme verfügt wurde, dauert die Massnahme an, weshalb der Beschwerdeführer nach wie vor ein schützenswertes Interesse an einem Entscheid in der Sache hat.