Im Nachgang zu den Befragungen erliess die Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Y., am 26. April 2022 gegen den Beschwerdeführer folgende Verfügung: 1. [...] 2. Die Wegweisung und Fernhaltung gilt räumlich für folgenden Bereich: X. / Z-Strasse 46 / gemeinsame Wohnung Detailauflagen Dieser Bereich darf auch dann nicht betreten werden, wenn die gewaltbetroffene Person damit einverstanden ist! 3. Die Dauer der Wegweisung und Fernhaltung gilt vom 26.04.2022 / 2200 Uhr bis 06.05.2022 / 2200 Uhr.