In der Folge wurde der Beschwerdeführer durch die Kantonspolizei Aargau kontaktiert und aufgefordert, Kleider für einige Tage zu packen. Sodann wurde er durch die Kantonspolizei ab 20.58 Uhr zu den persönlichen Verhältnissen und ab 22.12 Uhr zum Vorfall befragt. Er gab zu Protokoll, dass es seine Ehefrau gewesen sei, die auf ihn losgegangen sei und angefangen habe, ihm eine "zu wischen" und ihm "ins Gesicht zu gehen". Er habe sie zurückgedrängt. Auf Vorhalt, er habe seine Ehefrau gewürgt, sagte der Beschwerdeführer aus, dies entspreche nicht der Wahrheit. Er habe nur versucht die Hand zu halten, mit welcher sie ihm habe "eine wischen" wollen.