Den genauen Vorgang könne sie nicht mehr beschreiben, gab jedoch an, das Festhalten habe rund fünf bis sechs Sekunden gedauert, wobei sie immer habe atmen und sprechen können. Die Ehefrau gab zudem zu Protokoll, ähnliche Vorfälle hätten sich bereits früher ereignet. Im Anschluss an die Befragung stellte sie gegen den Beschwerdeführer Strafantrag.