Nach Rückkehr der Ehefrau in die eheliche Wohnung um ca. 16.35 Uhr, verliess der Beschwerdeführer seinerseits die eheliche Wohnung, um seiner professionellen Tätigkeit als Sporttrainer nachzugehen. Die Ehefrau kontaktierte um 19.10 Uhr die Stadtpolizei Y.. Anlässlich der gleichentags ab 20.42 Uhr durch die beigezogene Kantonspolizei Aargau durchgeführten Befragung sagte die Ehefrau aus, der Beschwerdeführer habe sie während der Auseinandersetzung am Hals gepackt, worauf sie ihm eine Ohrfeige gegeben habe. Den genauen Vorgang könne sie nicht mehr beschreiben, gab jedoch an, das Festhalten habe rund fünf bis sechs Sekunden gedauert, wobei sie immer habe atmen und sprechen können.