3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien im Anschluss an die Verhandlung per E-Mail zugestellt. - 12 - Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 22. April 2022 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 20. Juli 2022, 12.00 Uhr, bestätigt.